Widerruf

Widerrufsbelehrung (Rücktrittsrecht) – Dienstleistungen & Digitale Inhalte (Österreich)

1) Rücktrittsrecht

Verbraucher/innen haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag zurückzutreten.

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

2) Ausübung des Rücktritts

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über den Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, an folgende Kontaktdaten zu richten:

  • [Unternehmensname]
  • [Adresse]
  • E-Mail: [E-Mail-Adresse]
  • Telefon (optional): [Telefonnummer]

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

3) Folgen des Rücktritts

Wenn vom Vertrag zurückgetreten wird, werden alle Zahlungen, die vom/von der Verbraucher/in erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Rücktrittserklärung eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

4) Wertersatz bei Dienstleistungen (Beginn vor Ablauf der Rücktrittsfrist)

Wurde ausdrücklich verlangt, dass mit der Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen wird, ist im Fall des Rücktritts ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Rücktritt erklärt wird, bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5) Digitale Inhalte (nicht auf einem körperlichen Datenträger) – vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts

Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. Downloads, digitale Lizenzschlüssel, Freischaltungen, Online-Zugänge), erlischt das Rücktrittsrecht, wenn

  1. ausdrücklich zugestimmt wurde, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und
  2. bestätigt wurde, zur Kenntnis genommen zu haben, dass dadurch das Rücktrittsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt.

6) Dienstleistungen – vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts

Bei Dienstleistungen erlischt das Rücktrittsrecht, wenn

  1. ausdrücklich verlangt wurde, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und
  2. die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, und
  3. bestätigt wurde, zur Kenntnis genommen zu haben, dass das Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.